Viele Hausbesitzer in Koblenz und Umgebung stellen sich derzeit die Frage: Kann ich noch eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen – und wenn ja, bis wann?
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) gibt klare Vorgaben: Während bestehende Heizungen weiter genutzt werden dürfen, gibt es für den Einbau neuer Gas- oder Ölheizungen klare Fristen und Bedingungen.
Hier erfährst du die wichtigsten Regeln, Fristen und Alternativen – einfach erklärt, damit du eine fundierte Entscheidung treffen kannst.
Bis wann sind neue Gas- und Ölheizungen noch erlaubt?
Neubauten (Seit 2024)
Wenn du in Koblenz oder Umgebung neu baust, gilt:
- Seit 1. Januar 2024 sind Gas- und Ölheizungen in Neubaugebieten verboten.
- Erlaubt sind nur noch Heizsysteme mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie.
- Alternativen: Wärmepumpe, Fernwärme, Pelletheizung oder Hybridheizung.
Bestandsgebäude (Übergangsfrist bis 2026/2028)
Für bestehende Häuser gibt es noch eine Übergangsfrist für den Einbau neuer Heizungen:
- Bis 30. Juni 2026: In Städten über 100.000 Einwohnern, wie Koblenz, kannst du noch eine Gas- oder Ölheizung einbauen.
- Bis 30. Juni 2028: In kleineren Städten & ländlichen Regionen ist das noch möglich.
- ABER: Diese Heizungen müssen spätestens ab diesem Zeitpunkt mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen – zum Beispiel durch Kombination mit einer Wärmepumpe oder Solarthermie.
Wichtig: Nach diesen Fristen ist der Einbau einer reinen Gas- oder Ölheizung nicht mehr erlaubt.
Härtefallregelungen & Ausnahmen
Falls die Umrüstung auf erneuerbare Energien unverhältnismäßig teuer oder technisch nicht machbar ist, können Eigentümer unter bestimmten Bedingungen eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Dazu gehören:
- Geplante, aber noch nicht umgesetzte Wärme- oder Wasserstoffnetze.
- Wenn der Einbau einer erneuerbaren Heizung wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
Tipp: Wenn du unsicher bist, ob eine Ausnahme für dich infrage kommt, lohnt sich eine Beratung durch einen Energieexperten oder die örtlichen Behörden.
Praxisbeispiel: Familie Müller aus Koblenz
Familie Müller lebt in einem Einfamilienhaus aus den 90ern mit einer alten Gasheizung. Sie fragen sich: Sollten wir jetzt handeln oder noch warten?
Option 1: Hybridheizung (Gas + Wärmepumpe)
- Vorteil: Bestehende Gasnutzung bleibt möglich, aber mit weniger CO₂-Ausstoß.
- Kosten: Ca. 20.000 – 25.000 €.
- Förderung: Bis zu 50 % Zuschuss durch staatliche Programme.
Option 2: Komplette Umstellung auf Wärmepumpe
- Vorteil: Keine Gasabhängigkeit mehr, hohe Energieeffizienz.
- Kosten: Ca. 30.000 € (inkl. Fußbodenheizungsanpassung).
- Förderung: Bis zu 70 % Zuschuss möglich.
💡 Ergebnis: Familie Müller entscheidet sich für eine Hybridlösung. Sie erhalten 50 % Förderung und senken langfristig ihre Heizkosten.
Welche Förderungen gibt es?
- KfW-Zuschüsse & zinsgünstige Kredite für klimafreundliche Heizsysteme.
- Steuerliche Vorteile für energetische Sanierungen.
- Individuelle Förderprogramme je nach Bundesland.
Weitere Informationen findest du hier:
Fazit: Jetzt die beste Heizlösung für deine Immobilie in Koblenz finden
Wenn du planst, deine Heizung zu erneuern, solltest du die neuen Vorgaben berücksichtigen & Förderungen nutzen.
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