Checkliste für den Immobilienverkauf in der Not

Checkliste Notverkauf

Vorbereitung/Vermarktung

  • Wert der Immobilie professionell ermitteln lassen
  • Preisstrategie für einen schnellen Verkauf planen, die sich nicht negativ auf den Verkaufspreis auswirkt
  • Verkaufsrelevante Unterlagen zusammenstellen, z.B.:
    • Energieausweis
    • Grundbuchauszug
    • Gebäudeversicherung
    • Aktuelle Mieterliste
    • Grundrisse
    • Nachweise Renovierungsmaßnahmen
    • Wohnflächenberechnung
    • Welche Unterlagen sind zusätzlich nötig und wo bekomme ich sie?
  • Vorbereitung der Immobilie (Schönheitsreparaturen, Entpersonalisierung, ggfs. Home Staging)
  • Professionelle Fotos der Immobilie erstellen
  • Wer ist die Zielgruppe für die Immobilie (z.B.: junge Familie, Senioren, Investoren)
  • Exposé mit passender Ansprache für die Zielgruppe der Immobilie erstellen
  • Besichtigungstermine mit Interessenten vereinbaren
  • Besichtigungstermine mit Interessenten durchführen
  • Wie hole ich Kaufangebote ein?
  • Wie verhandle ich gegenüber Interessenten?
  • Wie erziele ich meinen Verkaufspreis?
  • Wie wähle ich den Käufer aus?
  • Bonitätsprüfung, ob der Interessent den Kaufpreis zahlen kann

Verkauf

  • Wer wählt den Notar aus?
  • Was gehört in den Kaufvertrag?
  • Gibt es rechtliche Risiken?
  • Wie wird der Kaufpreis gezahlt? Direktüberweisung oder Notaranderkonto?
  • Wann und wie wird die Immobilie übergeben?
  • Was gehört ins Übergabeprotokoll?

Benötigen Sie Unterstützung für den schnellen und diskreten Verkauf Ihrer Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://de.wikipedia.org/wiki/Notverkauf

https://de.wikipedia.org/wiki/Zwangsversteigerung

https://www.handelsblatt.com/finanzen/immobilien/immobilienverrentung-mit-dem-eigenheim-das-einkommen-aufbessern/24577956.html?ticket=ST-7854216-5hV79ODe1XZPRBFmETUm-ap1

https://www.finanztip.de/haus-verkaufen/

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Thomas Breher/Pixabay.com

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